Die Maßnahme stellt eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung dar.
Die ‘Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung’ ist ein Konzept, das Menschen mit Behinderungen die Chance geben soll, auch ohne Berufsabschluss Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.
Die Maßnahme stellt eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar. ‘Unterstützte Beschäftigung (UB)’ ist der Sammelbegriff für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) und die Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Ziel der InbeQ/UB
Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Nach der Qualifizierung soll die berufliche Begleitung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses beitragen.
Wer kann die InbeQ/UB wahrnehmen?
Die Maßnahme richtet sich an Personen, für die eine Berufsausbildung wegen der Art ihrer Behinderung nicht in Frage kommt, bei denen aber mit besonderer Unterstützung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann.
Ursprünglich wurden die InbeQ und UB für Menschen mit Lernbehinderung entwickelt. Mittlerweile können diese Angebote unabhängig von der Art der Behinderung wahrgenommen werden.
Zur Zielgruppe zählen
Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen, die keinen regulären Ausbildungsplatz finden,
Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens zum Beispiel eine psychische Erkrankung erworben haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung in eine WfbM erwogen wird,
Beschäftigte aus der WfbM, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.
Wie kommt man in eine InbeQ/UB?
Die Maßnahme beantragen Sie beim zuständigen Rehaträger. Wer das im Einzelfall ist, hängt von ihrer individuellen Lebenssituation ab. Bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern ist es normalerweise die Arbeitsagentur. Der Rehaträger prüft, ob Sie für die InbeQ/UB in Frage kommen und beauftragt bei Eignung besondere Einrichtungen oder Anbieter, die eine Individuelle betriebliche Qualifizierung durchführen.
Phase I: Individuelle betriebliche Qualifizierung
Die Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt und wird von einem Anbieter durchgeführt, der von dem zuständigen Rehabilitationsträger beauftragt wurde. Anbieter der Individuellen betrieblichen Qualifizierung können Integrationsfachdienste sein, aber auch sonstige Dritte wie beispielsweise Anbieter von Job-Coaching.
Die Individuelle betriebliche Qualifizierung gliedert sich in mehrere Phasen:
Einstiegsphase: Suche nach geeigneten Tätigkeitsbereichen und betriebliche Erprobung
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer probiert in der ersten Phase Betriebe und Tätigkeiten aus. Gleichzeitig prüft der Anbieter, welche weiteren Fördermaßnahmen in Frage kommen könnten. Der Anbieter stellt dann beispielsweise einen Antrag auf Lohnkostenzuschuss, kümmert sich um technische Arbeitshilfen oder berufsbegleitende Weiterbildungen.
Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung im geeigneten Tätigkeitsbereich mit Hilfe einer Arbeitstrainerin beziehungsweise eines Arbeitstrainers (Job-Coach) und Qualifizierung
Zur Qualifizierung gehören neben der berufsbezogenen Einarbeitung auch Lerninhalte, die über die berufliche Tätigkeit hinausgehen sowie soziale Fähigkeiten und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Vermittelt werden solche Inhalte außerhalb des Betriebes bei einem Bildungsträger.
Stabilisierungsphase: Einarbeitung in den betrieblichen Alltag mit dem Ziel eines Arbeitsvertrags
Haben der Anbieter und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen passenden Betrieb gefunden, geht die Unterstützung im Betrieb weiter. Der Anbieter sucht zum Beispiel nach einer Arbeitskollegin oder einem Arbeitskollegen, der Pate für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer wird. Außerdem hilft der Anbieter dabei, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die neue Arbeit lernt und sorgt dafür, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bei allen betrieblichen Aktivitäten dabei ist. Der Anbieter der InbeQ/UB spricht auch mit Vorgesetzten und vermittelt zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die erste Phase dauert in der Regel bis zu 2 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre). Während dieser Zeit sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sozialversichert. Das Ziel nach der Phase I ist ein fester Arbeitsvertrag.
Phase II: Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsplatzsicherung
Phase II beginnt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein reguläres (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. In dieser Phase soll der Arbeitsplatz gesichert werden.
Ist nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiter Unterstützung für den Menschen mit Behinderungen und des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin nötig, geschieht dies in Form der Berufsbegleitung. Bei Bedarf kommt eine Arbeitstrainerin beziehungsweise ein Arbeitstrainer (Job-Coach) in den Betrieb und hilft dabei Probleme zu lösen und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren.
Die Dauer dieser Leistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Grundsätzlich gibt es dafür keine zeitliche Beschränkung. Lediglich ein erforderliches intensives Job-Coaching wird in der Regel für längstens 6 Monate erbracht.
Wer finanziert die InbeQ/UB?
Finanzierung InbeQ:
Die Teilnahme an einer Individuellen betrieblichen Qualifizierung wird vom Reha-Träger bezahlt und es gibt zusätzlich Geld zum Lebensunterhalt durch beispielsweise Übergangsgeld. Für Schulabgänger und -abgängerinnen ist dabei in der Regel die Agentur für Arbeit zuständig. Bei älteren Menschen mit Behinderungen kann auch die Rentenversicherung für die Kosten zuständig sein.
Finanzierung UB:
Ist nach der InbeQ Berufsbegleitung nötig, werden die dafür anfallenden Kosten in der Regel vom Integrationsamt übernommen. Diese beauftragen dann Integrationsfachdienste und andere Institutionen, die sich auf Berufsbegleitung spezialisiert haben.
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