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Berufliche Rehabilitation

Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?


In Fällen von Unfällen, Krankheit oder Behinderung kann es notwendig sein, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation zu ergreifen. Diese Maßnahmen werden als “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” bezeichnet und können durch einen LTA-Antrag, auch bekannt als Reha-Antrag, beantragt werden.


Die Teilhabe am Arbeitsleben umfasst eine Vielzahl von individuellen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten. Die genauen Leistungen, die bewilligt werden, hängen von den individuellen Voraussetzungen und Kriterien der Kosten- und Leistungsträger ab. Eine Beratung kann dabei helfen, die passende Leistung zu finden.


Allgemeine Vorraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind das Vorhandensein eines individuellen Unterstützungsbedarfs, die Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe, eine gesundheitliche Verfassung, die eine Teilnahme ermöglicht, und die Aussicht auf eine Verbesserung der beruflichen Situation.


Eine Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung kann ein Ergebnis des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Diese Maßnahmen dienen dazu herauszufinden, welche Tätigkeiten zukünftig ausgeübt werden können. Eignungsabklärungen finden in Reha-Einrichtungen statt, während praktische Erprobungen unter realen Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen oder einer Werkstatt durchgeführt werden.


Die Ergebnisse einer Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung aktualisieren, präzisieren und ergänzen das bereits bekannte Leistungsbild und sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur passenden beruflichen Teilhabe. Die Teilhabe am Arbeitsleben führt nicht nur zu einer Verbesserung der beruflichen Situation, sondern auch zu einer höheren gesellschaftlichen Teilhabe.


Berufsvorbereitung

Eine wichtige Leistung zur Förderung der beruflichen Teilhabe ist die Berufsvorbereitung. Diese Maßnahme dient dazu, dich sowohl theoretisch als auch praktisch auf eine zukünftige Ausbildung oder Umschulung vorzubereiten. Dabei können auch Unterstützungsangebote genutzt werden, um den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.


Im Rahmen einer Berufsvorbereitung können verschiedene Themen und Inhalte behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Feststellung deiner Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Analyse deiner gesundheitlichen und beruflichen Situation. Auch Fragen zur Berufsfindung und -wahl sowie zu den Anforderungen des Arbeitsmarktes können im Rahmen der Berufsvorbereitung besprochen werden. Zusätzlich kann eine Arbeitserprobung oder ein Praktikum durchgeführt werden, um erste Erfahrungen in einem potenziellen Berufsfeld zu sammeln.


Die Erkenntnisse aus einer Berufsvorbereitung dienen dann als Grundlage für die Berufswegeplanung und die Ermittlung des notwendigen Unterstützungsbedarfs. Im Anschluss an eine Maßnahme zur Berufsvorbereitung folgt oft eine berufliche Bildungsmaßnahme. In manchen Fällen kann aber bereits das Praktikum zu einem Arbeitsverhältnis führen, was natürlich ein optimales Ergebnis darstellt.


Berufliche Bildung

Die berufliche Bildung ist eine der meist gewählten Leistungen zur beruflichen Teilhabe, da sie eine Kombination aus theoretischer Ausbildung und betrieblicher Praxis bietet und somit vielfältige Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.


Insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eignen sich bestimmte Ausbildungsformen, wie die Fachpraktiker-Ausbildung, bei der die fachtheoretischen Anteile reduziert und dafür fachpraktische Inhalte stärker ausgeprägt sind und somit ideal für “Praktiker” sind.

Eine weitere Option ist die Unterstützte Beschäftigung (UB), bei der Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell betrieblich qualifiziert, eingearbeitet und begleitet werden, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.


Die assistierte Ausbildung (AsA) bietet eine intensive Begleitung vor oder während der Ausbildung, die von Unternehmen und Auszubildenden gemeinsam erhalten wird und auch zur Ausbildungsvorbereitung genutzt werden kann.


Qualifizierungsmaßnahmen

Du kannst in deinem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeben, dass du eine Qualifizierungsmaßnahme wünscht. Vielleicht möchtest du nach einer längeren Krankheit wieder in das Berufsleben einsteigen oder benötigst grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in einem neuen Arbeitsbereich? Qualifizierungsmaßnahmen, auch als Zertifikatslehrgänge bezeichnet, sind in diesem Fall genau das Richtige für dich. Hier kannst du vorhandene Kenntnisse auffrischen und erweitern oder dir ganz neues Wissen aneignen.


Qualifizierungsmaßnahmen können:

  • wenige Tage bis mehrere Monate dauern

  • einen kleinen Ausschnitt aus einer Fachausbildung enthalten

  • arbeitsplatzbezogene Fertigkeiten vermitteln

  • vorhandene Berufs- und Arbeitskenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen

  • die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen


Ausbildung/Umschulung/Weiterbildung

Wenn du einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellst, hast du die Möglichkeit, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulungen zu beantragen. Wenn dein Antrag bewilligt wird, kannst du im Rahmen der beruflichen Rehabilitation eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.


Die Ausbildungsinhalte werden dabei individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt, sodass du optimal auf den Berufseinstieg vorbereitet wirst. Bei Bedarf erhältst du auch Stütz- und Förderunterricht sowie eine sozialpädagogische Begleitung.


Im Zuge von Veränderungen im Berufsleben durch eine Krankheit oder danach können auch neue Anforderungen an dich und deinen Arbeitsplatz gestellt werden. In diesem Fall kann eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung nötig sein, um dir das benötigte Wissen zu vermitteln und deinen Berufsabschluss aufzuwerten.


Integrationsmaßnahmen

Eine Integrationsmaßnahme kann auf Antrag bewilligt werden, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu fördern. Die Maßnahme hat das Ziel, eine leidensgerechte Arbeit aufzunehmen und bietet die Möglichkeit, andere Tätigkeitsbereiche auszuprobieren. Teil- und Vollzeit-Optionen stehen zur Verfügung und die Maßnahmen dauern mehrere Monate.


Merkmale einer Integrationsmaßnahme sind u.a.:

  • Erstellung eines individuellen Förder- und Hilfeplans

  • gesundheitsfördernde Inhalte wie Sport, Ergotherapie und Ernährungsberatung

  • psychologische und sozialpädagogische Betreuung

  • Jobcoaching, Bewerbungstraining und berufs-integrative Begleitung

  • Möglichkeit zum Auffrischen und Erweitern von schulischen Grundkompetenzen

  • Praktika und Arbeitserprobungen.


Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes

Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist das primäre Ziel der beruflichen Rehabilitation. Hierfür können Betroffene verschiedene Leistungen beantragen, wie z.B. technische und finanzielle Hilfen zur beruflichen Teilhabe, die dazu beitragen, die Leistungseinschränkung durch Krankheit oder Behinderung auszugleichen. Wenn es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist, den aktuellen Job zu behalten, können innerbetriebliche Umsetzungen beim aktuellen Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt werden.


Zur (Wieder-)Erlangung des Arbeitsplatzes können verschiedene Leistungen beantragt werden, wie z.B. technische Hilfen, persönliche Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfen, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Wohnungshilfen, Arbeitsassistenz und Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss).


Im Rahmen des Coachings für Arbeitnehmer*innen wirst du beim Einstieg in das neue Unternehmen intensiv begleitet. Dein Coach steht dir als Vermittler bei der Lösung möglicher Probleme zur Seite, um eine Eskalation von Konflikten und einen möglichen Beschäftigungsabbruch zu verhindern.


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